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   SG Dortmund, 17.01.2011 - S 31 AL 394/09   

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https://dejure.org/2011,46731
SG Dortmund, 17.01.2011 - S 31 AL 394/09 (https://dejure.org/2011,46731)
SG Dortmund, Entscheidung vom 17.01.2011 - S 31 AL 394/09 (https://dejure.org/2011,46731)
SG Dortmund, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - S 31 AL 394/09 (https://dejure.org/2011,46731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhen des Arbeitslosengeldes aufgrund der Verhängung einer Sperrzeit wegen Nichtbeachtung einer Meldeaufforderung; Terminsverwechslung als ein die Meldesäumnis des Leistungsbeziehers entschuldigender wichtiger Grund; Beginn der Sperrzeit und der Sanktionswirkung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

    Auszug aus SG Dortmund, 17.01.2011 - S 31 AL 394/09
    Denn in § 2 Abs. 2 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I) besteht eine sich auch an die Sozialgerichte richtende Auslegungsregel, wonach die Vorschriften der Sozialgesetzbücher nicht zu Ungunsten der Leistungsbezieher ausgelegt werden dürfen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 2001, B 7 AL 16/00 R und vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 6/06 R).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

    Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch

    Auszug aus SG Dortmund, 17.01.2011 - S 31 AL 394/09
    Denn in § 2 Abs. 2 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I) besteht eine sich auch an die Sozialgerichte richtende Auslegungsregel, wonach die Vorschriften der Sozialgesetzbücher nicht zu Ungunsten der Leistungsbezieher ausgelegt werden dürfen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 2001, B 7 AL 16/00 R und vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 6/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - L 20 B 114/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Dortmund, 17.01.2011 - S 31 AL 394/09
    Entgegen der Auffassung der Klägerin stellt nämlich eine Terminsverwechslung keinen das Meldesäumnis entschuldigenden wichtigen Grund dar (vgl. Beschluss LSG Essen L 20 B 114/07 AS).
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